Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Agenturvertrag hat der Agenturvertrag Vorrang.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An deren Stelle treten rechtsgültige Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
(3) Erfüllungsort ist – sofern nicht anders vereinbart – der Sitz der Agentur.
(4) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur zuständig, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(6) Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen. Bei der Anwendung ist die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
© 2025 - Impressum | Datenschutz
Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Agenturvertrag hat der Agenturvertrag Vorrang.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An deren Stelle treten rechtsgültige Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
(3) Erfüllungsort ist – sofern nicht anders vereinbart – der Sitz der Agentur.
(4) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur zuständig, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(6) Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen. Bei der Anwendung ist die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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